Sterbehilfe-Beratung

In Deutschland haben Sie das Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende. Unsere Praxis begleitet Sie sachlich, würdevoll und auf rechtlicher Grundlage.

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Dr. Thöns im Gespräch

Interviews und Reportagen — Dr. Thöns erklärt, was selbstbestimmtes Sterben bedeutet, und warum er sich seit Jahren dafür einsetzt.

ARTE Re: · SPIEGEL TV

Mein Recht zu sterben

Reportage, 31 Min. · Erstausstrahlung 30. Oktober 2025

Die Reportage begleitet Familie Mertens, deren schwerstkranker Sohn Pascal um Sterbehilfe ringt — und zeigt, wie wir in der Praxis Menschen auf ihrem letzten Weg begleiten. Eine ruhige, ehrliche Perspektive auf ein Thema, das viele bewegt.

Sie müssen das nicht alleine durchdenken.

Dr. Thöns begleitet seit über zwanzig Jahren Menschen und Familien an diesem Punkt. Über 100 Menschen hat er bislang beim selbstbestimmten Sterben begleitet.

„Patienten beim Entschlafen: So schön hätte ich mir das nicht vorgestellt."

— Angehörige nach einer Sterbebegleitung

Spezialisierte Beratungsstelle

leidfrei-sterben.de

Für eine ausführliche, überregionale Beratung zur Freitodhilfe betreibt Frau Siham Thöns die spezialisierte Informationsseite leidfrei-sterben.de. Dort finden Sie weiterführende Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf und rechtlichem Rahmen.

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01 · Begriffe Glossar

Palliativmedizin

Palliativmedizin ist die umfassende medizinische, pflegerische und menschliche Begleitung am Lebensende. Ziel ist nicht die Verlängerung des Lebens, sondern die Linderung von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit und anderen belastenden Symptomen. Eine umfassende Information zur Palliativmedizin findet sich auf der Seite des Palliativnetz Witten e.V. ↗.

Palliative Sedierung

Zur Leidenslinderung dürfen Ärzte Menschen in den Schlaf versetzen — notfalls sogar als Narkose bis zum Lebensende. Die palliative Sedierung ist eine anerkannte und ethisch gebotene Maßnahme bei schwersten, anders nicht beherrschbaren Symptomen. Sie ist keine aktive Sterbehilfe, sondern Leidenslinderung in der Sterbephase.

Sterbenlassen (passive Sterbehilfe)

Darunter versteht man das natürliche Zulassen des Versterbens durch Abbrechen oder Unterlassen lebenserhaltender Maßnahmen — angefangen vom Absetzen der Herzpille bis zum Abschalten des Beatmungsgerätes unter Narkose. Dies ist die häufigste Form der „Sterbehilfe" in deutschen Gerichten und entspricht dem Recht jedes Patienten auf Selbstbestimmung über seinen Körper.

Assistierter Suizid / Freitodhilfe

Beim assistierten Suizid ermöglicht ein Arzt dem Patienten, das Leben auf eigenen Wunsch zu beenden — durch das selbst gestartete Einleiten einer Infusion mit einem überdosierten Narkosemedikament. Die Entscheidung und die Handlung liegen vollständig beim Patienten. Seit dem BVerfG-Urteil vom 26. Februar 2020 ist dies in Deutschland als Grundrecht anerkannt.

02 · Rechtslage Rechtliche Grundlage: BVerfG-Urteil vom 26. Februar 2020

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer auch von unserer Praxis eingelegten erfolgreichen Verfassungsbeschwerde am 26. Februar 2020 diverse Kriterien formuliert, um Menschen ein Recht auf Freitodhilfe zu gewähren. Das Urteil schützt Menschen in behebbaren Krisensituationen, bei fehlender Freiverantwortlichkeit oder vor überstürzten und fremdbeeinflussten Verzweiflungstaten.

Unsere Praxis hat mit anderen renommierten Palliativmedizinern, bekannten Juristen, Kriminalkommissaren und einem Psychiatrieprofessor eine Handreichung anhand dieser Kriterien in der Zeitschrift Schmerzmedizin veröffentlicht.**

Die Schutzkriterien im Einzelnen

Demnach sollten zwei Ärzte unabhängig voneinander feststellen, dass keine die Freiverantwortlichkeit beeinflussende geistige Störung besteht. Nur in Zweifelsfällen muss einer der Ärzte ein Psychiater sein.

Der Patient muss um die guten Behandlungsmöglichkeiten der Palliativmedizin wissen. Er muss die Möglichkeiten des Behandlungsabbruchs kennen und verstehen.

Es darf sich nicht um einen flüchtigen Wunsch handeln. Hinweise, dass der Patient unter dem Druck von Dritten handelt, dürfen nicht bestehen.

Dem Patienten muss klar sein, dass ein Selbsttötungsversuch scheitern kann — im Anschluss muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Es kann außerdem vorkommen, dass frisch abgeschlossene Lebensversicherungen ihre Leistungen verweigern.

Ein aktuelles Infoblatt gibt weitere Hinweise.

Infoblatt herunterladen (PDF) ↓


** Thöns, M., Putz, W., Dose, M., Überall, M., Cuno, J., Beck D., Matenaer, B., Wefelscheid, R., Hilgendorf, E. (2021). Umgang mit nachhaltigen Suizidwünschen bei schwerer Krankheit. Schmerzmedizin, 37(4), 12–15. © Springer Medizin, mit freundlicher Genehmigung.

03 · Ablauf Wie eine Begleitung abläuft

Niemand muss diesen Weg auf einmal denken. Wir gehen ihn mit Ihnen Schritt für Schritt — so lange, wie Sie ihn gehen möchten. Jeder Schritt lässt sich jederzeit pausieren oder beenden.

  1. Erster Kontakt

    Sie rufen uns an oder schreiben eine E-Mail. Niemand muss sich vorher rechtfertigen oder erklären, was sie oder er möchte. Wir hören erstmal zu.

    02302 · 279 41 70 · email@sapv.de

  2. Erstes Gespräch

    Wir nehmen uns Zeit — oft mehrere Stunden, oft an mehreren Terminen. Wir besprechen Ihre Situation, die Möglichkeiten der Palliativmedizin, den Behandlungsabbruch und die Freitodhilfe. Es gibt keine richtige oder falsche Entscheidung.

  3. Bedenkzeit und zweite Prüfung

    Wir lassen Zeit. Das BVerfG-Urteil von 2020 verlangt, dass ein zweiter, unabhängiger Arzt die Freiverantwortlichkeit bestätigt. In dieser Phase klären wir alle offenen Fragen — medizinisch, rechtlich, persönlich.

  4. Termin und Begleitung

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Wunsch bleibt, vereinbaren wir den Termin — in einer Umgebung Ihrer Wahl, mit Angehörigen, wenn Sie das möchten. Die handelnde Person sind immer Sie selbst. Wir sind dabei.

  5. Nach der Begleitung

    Wir lassen Angehörige nicht alleine. Für Fragen, für Trauer, für alles, was nachher kommt, sind wir weiter erreichbar — über das Praxisteam und das Palliativnetz Witten.

04 · Qualität Wichtige Hinweise zur Qualität der Begleitung

Kommerziellen Angeboten — auch von einigen Sterbehilfevereinen — sollte man mit einer gewissen Vorsicht begegnen. Eine aktuelle Diskussion zeigt, dass hier ein erhebliches Qualitätsproblem besteht: Teils setzt man auf eine verpflichtende Begleitung durch Anwälte, ein Narkosearzt — oder überhaupt ein Arzt — ist aber zumeist nicht dabei. Bei einer Narkose würde jeder Patient die Anwesenheit eines Narkosearztes verlangen.

Unseriöse Anbieter empfehlen die Selbsteinnahme von Medikamenten. Hierzu gibt es keine gesicherten Erfahrungen, und der Versuch scheitert erschreckend oft — durch das Erbrechen des Mittels oder mit anderen gravierenden Folgen. Die meisten Selbsttötungsversuche mit selbst eingenommenen Medikamenten scheitern, teils mit schwerwiegenden Konsequenzen für den Betroffenen. Wir möchten ausdrücklich vor der Nachahmung von „Empfehlungen zur Eigenanwendung" warnen.

Darüber hinaus sei auf einen Befund aus aktuellen Ärzteumfragen hingewiesen: Fast alle Ärzte (99 %) lehnen für sich selbst eine Wiederbelebung und Beatmung ab, sollten sie schwer an Krebs oder Alzheimer erkranken. Sie sprechen sich für eine gute Palliativversorgung aus (90 %). Darüber hinaus hält über die Hälfte die Sterbehilfe für sich selbst für angemessen.

Häufige Fragen

Was bedeutet Sterbehilfe in Deutschland ?

In Deutschland wird „Sterbehilfe" in zwei Bedeutungen gebraucht: Zum einen bezeichnet sie die Freitodhilfe (assistierter Suizid), zum anderen die leidenslindernde Begleitung sterbenskranker Menschen (Palliativmedizin). Seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 26. Februar 2020 ist das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ausdrücklich als Grundrecht anerkannt. Es leitet sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) ab.

Was unterscheidet assistierten Suizid von palliativer Sedierung?

Beim assistierten Suizid (Freitodhilfe) beendet der Patient sein Leben aktiv und selbst — durch das Starten einer Infusion mit einem überdosierten Narkosemedikament. Die palliative Sedierung hingegen ist eine medizinische Maßnahme zur Leidenslinderung: Der Patient wird in einen tiefen Schlaf versetzt, um unerträgliche Symptome zu beherrschen — sie beschleunigt den Tod nicht, sondern lindert das Leiden in der Sterbephase. Beide Verfahren setzen ausdrücklich den Patientenwillen voraus.

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Nach dem BVerfG-Urteil vom 26. Februar 2020 müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Zwei Ärzte stellen unabhängig voneinander die Freiverantwortlichkeit fest; nur im Zweifelsfall muss einer Psychiater sein.
  • Der Patient kennt die Möglichkeiten der Palliativmedizin und des Behandlungsabbruchs.
  • Es handelt sich nicht um einen flüchtigen oder durch Druck Dritter beeinflussten Wunsch.
  • Der Patient ist über mögliche Folgen eines gescheiterten Versuchs informiert (Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft, mögliche Verweigerung von Lebensversicherungsleistungen).
Wie läuft die eigentliche Freitodhilfe ab?

Die eigentliche Freitodhilfe erfolgt durch das eigene Starten einer Infusion mit einem überdosierten Narkosemedikament. Die handelnde Person ist dabei ausschließlich der Patient selbst — dies ist rechtlich wie ethisch konstitutiv. Unseriöse Anbieter empfehlen demgegenüber die Selbsteinnahme von Medikamenten; hierzu gibt es keine gesicherten Erfahrungen, und der Versuch scheitert erschreckend oft, teils mit gravierenden Folgen.

Sprechen Sie uns an.

Wir nehmen uns Zeit.

Ob Sie selbst betroffen sind oder für einen Angehörigen Orientierung suchen — wir stehen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Wir möchten Sie bitten, die Informationen auf dieser Seite aufmerksam durchzulesen und uns dann zu kontaktieren.

Für überregionale Anfragen zu Sterbehilfe und Freitodhilfe steht Ihnen unsere gesonderte Sterbehilfe-Linie zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.leidfrei-sterben.de ↗.

Weiterführendes

Zum Thema Sterbehilfe ist das Buch „Assistierter Suizid" von Dr. Matthias Thöns erschienen, das Hintergründe, rechtliche Entwicklungen und praktische Erfahrungen aus der Beratungsarbeit zusammenfasst.

Der Arte-Beitrag „Mein Recht zu sterben" begleitet Dr. Thöns und seine Patienten und gibt einen eindrücklichen Einblick in die Praxis der Sterbehilfe-Beratung.

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird aus redaktionellen Gründen bei Personenbezeichnungen auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.